Verwaltungspraktikum A3/v3

Bundesministerium für Inneres

Verwaltung & Office
Veröffentlichung
Referenznummer
BMI-26-1890

Über die Stelle

Die Landespolizeidirektion NÖ gibt gem. § 72 Abs 2 Ausschreibungsgesetz 1989 öffentlich bekannt, Verwaltungspraktikant*in im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (A3/v3-Schema) einzustellen. Aufgaben: *) Im Bereich der Pressestelle: Mitwirkung an der Planung und Durchführung der Presse- und Medienarbe [...]

Aufgaben

*) Im Bereich der Pressestelle: Mitwirkung an der Planung und Durchführung der Presse- und Medienarbeit für die Landespolizeidirektion, inklusive der Wahrnehmung des externen Kommunikations- und Informationsmanagements. Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖA-Bereich. *) Erstellung von Bild- und Filmmaterial im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizeidirektion. *) Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit im Bundesland (intern und extern); inklusive Medienarbeit und Begleitung von Medienterminen im Bereich Social Media. *) Aktualisierung und Betreuung der Website der LPD und Beobachtung und Betreuung der Social Media Kanäle der LPD *) Interne Kommunikation inkl. Betreuung von Polizeimedien: Polizeizeitschrift, LPD-Homepage, Intranet und Social Media Kanäle *) Begleitung von Projekten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit: Kinderpolizei, LPD-Polizeifilm, Filmbeiträge für Social Media Kanäle *) Teilnahme an Veranstaltungen, Ehrungen, Polizeiball, PI Eröffnungen, Lehrgangsabschlüsse, Sicherheitsmessen, interne Ehrungs- bzw. Auszeichnungsfeiern samt Erstellung von Berichten für Social Media Kanäle.

*) Unterstützung der Büroleitung und der Pressesprecher im Rahmen der Betreuung bei wichtigen Ereignissen Im Rahmen des angeführten Aufgabenspektrums sind in Bezug auf das Informationsmanagement die nachstehenden Tätigkeiten wahrzunehmen: *) Betreuung des Filmarchives *) Anfertigen von Fotos bei Veranstaltungen *) Anfertigen von Filmmaterial für PR-Zwecke der LPD *) Erstellen von Drucksorten gemäß Corporate Design *) Videoschnitt, Bildverarbeitung und Desktoppublishing *) Mitwirkung an der Aktualisierung und Betreuung der Website der LPD *) Mitwirkung an der Betreuung von Projekten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie beispielsweise Kinderpolizei, LPD-Polizeifilm etc. Über die mit den Ernennungserfordernissen verbundenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus stellt der Arbeitsplatz folgende fachspezifische

Anforderungen

*) Kenntnisse über die Organisation der Landespolizeidirektion und der Sicherheitsexekutive sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisations-einheiten *) Kenntnis der den Arbeitsplatz betreffenden Dienstanweisungen und Vorschriften zur selbständigen Anwendung im zugewiesenen Aufgabenbereich *) EDV-Anwenderkenntnisse und interne Applikationen des Arbeitsplatzes *) Profunde EDV-Kenntnisse in Videoschnitt, Bildbearbeitung und Desktoppublishing *) Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung im Bereich Medienarbeit *) Umgang mit Medien in Anlassfällen - Mitteilungen in deutscher und englischer Sprache *) Kenntnis der regionalen Medienlandschaft *) Abläufe der Berichterstattung *) Kenntnisse im Umgang mit Abläufen von Social Media

*) Genauigkeit und Verlässlichkeit *) Engagement und Gewissenhaftigkeit *) Eigeninitiative, selbstständiges Agieren und hohe Belastbarkeit *) Bereitschaft zur Dienstverrichtung an Wochenenden *) Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen *) Teamfähigkeit *) Organisationsfähigkeit *) Sicheres und freundliches Auftreten *) Hohe Einsatzbereitschaft Allgemeine Aufnahmekriterien: *) österreichische Staatsbürgerschaft *) volle Handlungsfähigkeit *) persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind Schriftliche Bewerbungen können per Post oder E-Mail bei der Landespolizeidirektion NÖ in 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 15, E-Mail: lpd-n-pa@polizei.gv.at eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene Bewerbungen, die spätestens am letzten Tag der Ausschreibungsfrist bei der Landespolizeidirektion einlangen.

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.09.2026, 20:11. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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