Fachärzt*in für Anästhesiologie und Intensivmedizin

KAGes

Gesundheit, Pflege & Soziales
Veröffentlichung

Über die Stelle

Die KAGes ist mit über 19.000 Mitarbeitenden der größte Arbeitgeber sowie Gesundheitsdienstleister der Steiermark. Sie steht für moderne Medizin sowie eine verantwortungsvolle und patient*innenorientierte Versorgung. Ihre Expertise trifft auf Wertschätzung – gestalten Sie mit uns die Zukunft der Med [...]

Aufgaben

Unsere Abteilung bietet ein vielseitiges Tätigkeitsspektrum in den Bereichen Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie.

Perioperativ betreuen wir Patient*innen der Allgemeinchirurgie und Traumatologie, der Urologie sowie der Gynäkologie und Geburtshilfe und betreiben einen Aufwachraum mit vier Betten.

Neben der Allgemeinanästhesie bilden rückenmarksnahe und insbesondere ultraschallgezielte Regionalanästhesieverfahren einen essenziellen Bestandteil unserer täglichen Arbeit.

An unserer interdisziplinären Intensivstation betreuen wir fünf Betten anästhesiologisch. Zum Einsatz kommen unter anderem invasive und nichtinvasive Beatmung, hämodynamisches Monitoring, Nierenersatzverfahren, Point-of-Care-Sonographie sowie ultraschallgezielte Punktionen.

Die Abteilung leitet und besetzt das Notarzteinsatzfahrzeug am Standort Rottenmann und ist damit unmittelbar in die präklinische Notfallversorgung der Region eingebunden. Zudem besteht die Möglichkeit, Dienste in der ÖAMTC-Flugrettung als reguläre Arbeitszeit zu versehen.

Fachliche Fort- und Weiterbildung wird bei uns ausdrücklich unterstützt. Ebenso bieten wir nach Möglichkeit flexible Arbeitszeit- und Beschäftigungsmodelle an, um unterschiedliche berufliche und persönliche Bedürfnissen zu berücksichtigen.

Mit der Weiterentwicklung des Standorts im Rahmen des RSG 2030 gewinnt die Anästhesiologie und Intensivmedizin in Rottenmann weiter an Bedeutung.

Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie die zukünftige Entwicklung der Abteilung und des Standorts aktiv mit!

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.09.2026, 20:14. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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