Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter für den Bereich Steuerschuldner (AS) im Finanzamt Österreich (FAÖ)

Bundesministerium für Finanzen

Finanzen & Bankwesen
Veröffentlichung
Referenznummer
BMF-26-1011

Über die Stelle

Die Finanzverwaltung sucht: Fachliche Leitung und Steuerung des Fachbereiches sowie Leitung des Fachbereichteams in dienstrechtlicher und fachlicher Hinsicht Setzung der fachlichen Schwerpunkte für den Bereich in Abstimmung mit der Zentralen Fachstelle und der Bereichsleitung sowie Steuerung und Con [...]

Aufgaben

  • Fachliche Leitung und Steuerung des Fachbereiches sowie Leitung des Fachbereichteams in dienstrechtlicher und fachlicher Hinsicht
  • Setzung der fachlichen Schwerpunkte für den Bereich in Abstimmung mit der Zentralen Fachstelle und der Bereichsleitung sowie Steuerung und Controlling der Umsetzung dieser Schwerpunkte durch die Dienststellen/Fachdienststellen
  • [...]

Anforderungen

  • Mitwirkung am Risikomanagement für den Bereich; Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Tax-Compliance
  • Gestaltung der Ablauforganisation im Fachbereich sowie Unterstützung bei der Gestaltung der Ablauforganisation für den Bereich
  • Sicherstellung der einheitlichen Rechtsanwendung durch alle Dienststellen im FAÖ in Abstimmung mit der Zentralen Fachstelle sowie Erteilung von Fach- und Rechtsauskünften in schwierigen Fällen sowie in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung (in Abstimmung mit der Zentralen Fachstelle)
  • Fachliches Beschwerdemanagement
  • Qualitätsmanagement, insbesondere eigenverantwortliche Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen des Fachbereichs und bundesweite Steuerung der Qualitätssicherung
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.09.2026, 20:11. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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