Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter für das Konzerncontrolling

NÖ Landesgesundheitsagentur

Rechnungswesen & Controlling
Veröffentlichung

Über die Stelle

Die NÖ Landesgesundheitsagentur ist das gemeinsame Dach für alle NÖ Klinikstandorte sowie für die NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren. Ein innovatives Arbeitsumfeld, langfristige Job-Perspektiven sowie Top-Ausbildung und Karrierechancen kennzeichnen alle unsere Standorte. Gemeinsam garantieren [...]

Aufgaben

  • Unterstützung bei der Sicherstellung von Prozessen und zentralen Strukturen sowie deren Optimierung im Bereich Konzerncontrolling
  • Mitwirkung am laufenden Planungs- und Berichtswesen sowie der Koordination der unterjährigen Abweichungsanalyse und der Initiierung von Gegensteuerungsmaßnahmen inkl. Servicierung der regionalen Geschäftsführer
  • Mitwirkung an den strategischen Aufgaben des Bereiches Konzerncontrolling und Mitarbeit bei Projekten
  • Mitwirkung bei der zentralen Erstellung und Aufbereitung der gesamten Voranschläge der LGA, deren Gesellschaften und Einrichtungen
  • Mitarbeit in Clearinggremien, Arbeitskreisen etc.
  • Mitarbeit im Projekt- und Bauprojekt-Reporting
  • Interne betriebswirtschaftliche Beratung (Budget- und Berichtsinterpretation, Alternativensuche und -analyse, etc.)
  • [...]

Anforderungen

  • Akademischer Abschluss auf BA-Niveau
  • Erste Berufserfahrung wünschenswert
  • Persönliches Interesse für das Gesundheitswesen
  • Strukturiertes und analytisches Denkvermögen sowie hohes Maß an Eigeninitiative
  • Sozialkompetenz, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen
  • Wirtschaftliches und unternehmerisches Denken und Handeln
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.09.2026, 20:22. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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