Fachärztin/arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Klinikum Freistadt

Gesundheit, Pflege & Soziales
Veröffentlichung
Referenznummer
FR-2025-006172

Über die Stelle

Information zum Unternehmen Das Klinikum Freistadt liegt im Herzen des Mühlviertels. Rund 650 MitarbeiterInnen betreuen bei einer Kapazität von 165 Betten jährlich knapp 10.000 stationäre und gut 110.000 ambulante PatientInnen. Unser Angebot an Sie Wir bieten das gesamte operative Spektrum der benig [...]

Aufgaben

Sämtliche Tätigkeiten, die in das Fachgebiet fallen und im Rahmen der Anstaltsordnung vorgesehen sind. Mitarbeit bei der Organisation der Abteilung, des Kreisszimmerbereiches und der Gyn./Geb.-Ambulanz Organisation und Durchführung der schriftlichen Aufgaben wie Codierung, Arztbriefe Selbständige Durchführung von Operationen, Geburten und geburtshilfliche Operationen. OP-Planung mit entsprechenden Patientenuntersuchungen und Aufklärung. Mitarbeit an Fortbildungsveranstaltungen der Abteilung Eigenverantwortliche Tätigkeit im Nachtdienst Fachliche Unterweisung der TurnusärztInnen in Ausbildung zur/zum Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin und Fachärztin/-arzt

Anforderungen

Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachärztin/-arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Eingehende EDV-Kenntnisse (fachspezifisch Gynäkologie/Geburtshilfe Entsprechender Operationskatalog Erfahrungen in den etablierten geburtshilflichen Methoden Ausführliche Kenntnisse im Gyn/Geb.-Ultraschall ausgeprägte Patienten- und Kundenorientierung gute Team- und Kommunikationsformen Verantwortungsbewusstsein Selbständigkeit und Belastbarkeit Engagement und Initiative Erbringung von Bereitschafts-/Nacht-/Wochenenddiensten Ausländische Bewerber/innen müssen die besonderen Erfordernisse der Ärztekammer (www.aekooe.or.at) erfüllen Bereitschaft zur Mitarbeit an der innerbetrieblichen Fortbildung und Mithilfe bei der Präsentation der Abteilung nach außen Weiters erwünscht: Bereitschaft zur engagierten Weiterbildung Wirtschaftliches Denken und Kostenbewusstsein

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.09.2026, 20:12. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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