Kommandantin oder Kommandant des Jägerbataillons 23 (JgB23) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)
Bundesministerium für Landesverteidigung
Über die Stelle
Gemäß § 3 Z 12 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Kommandantin oder des Kommandanten des Jägerbataillons 23 (JgB23) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 2/6). Der vorgesehene Dienstort ist [...]
Aufgaben
- Führung des kleinen Verbandes im Frieden und Einsatz - Planung und Erteilung von Vorgaben sowie Befehlen zur Erreichung und Erhaltung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft des Verbandes - Kontrolle und Dienstaufsicht im Rahmen der Kommandantenverantwortung - Wahrnehmung der Aufgaben des Dienststellenleiters - Vorgaben zur Planung und Koordinierung der Mitarbeiterentwicklung - Entscheidungen zur Mitarbeiterentwicklung treffen - Wahrnehmung der Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten - Vertretung des Bataillons nach außen und Präsenz bei militärischen Repräsentationsaufgaben und Truppenkontakten Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht. Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus: 1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 2 / M BO 2. 2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist. Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet: a) Ausbildung zum Kommandant eines kleinen Verbandes, (15 %) b) mehrjährige Verwendung als Einheitskommandant und Stabsoffizier eines kleinen oder großen Verbandes, (15 %) c) erfolgreich absolvierter Auslandseinsatz in einer Führungs- oder Stabsfunktion im Mindestausmaß von sechs Monaten, (10 %) d) besondere Erfahrungen in der Führung von Mitarbeitern sowie in der Verhandlungsführung, (10 %) e) besondere Kenntnisse betreffend Ausbildung und Ausbildungsplanung, (10 %) f) besondere Kenntnisse in Taktik und Versorgung, (5 %) g) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (5 %) h) Disziplin, Pflichtgefühl, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, ganzheitliches Denken, zielorientiertes Führen, Belastbarkeit, ergebnisorientiertes Handeln, Konfliktlösungsfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, (5 %) i) Beherrschung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik, (5 %) j) einschlägige Gebirgsqualifikation, Niveau Heeres-Hochalpinist bzw. Heeres-Hochgebirgsalpinist oder Heeres-Schiausbildner bzw. Heeres-Schilehrer, (5 %) k) Verwendung und Erfahrung in einer für die Funktion fachlich einschlägigen Schul- und/oder Lehrfunktion z.B. HTS Institut Jäger und/oder GebKpfZ, (5 %) l) körperliche Leistungsfähigkeit gemäß DVBH-Körperausbildung 2019 (Militärspezifischer Test-MST, Mindestprofil C bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition – LPrAKond). (10 %) Darüber hinaus sind erwünscht: - Erfahrung in Stabsverwendungen auf Ebene großer Verband oder auf der operativen Führungsebene, - Auslandserfahrungen (z.B. internationale Stabsverwendung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland). Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind. Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben. Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist schlüssig darzulegen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen. Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 19. Oktober 2026 eingelangt sein. Bewerbungsgesuche, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist, nicht im geforderten Umfang oder nicht bei der ausschreibenden Stelle eingebracht werden, scheiden aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungsgesuchen ist nicht vorgesehen. Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.09.2026, 20:11. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.