Bildungsdirektion für Salzburg - Schulqualitätsmanagement - Bildungsregion Nord - BMB-26-3707

Bundesministerium für Bildung

Bildung & Training
Veröffentlichung
Referenznummer
BMB-26-3709

Über die Stelle

BMB 2026-0.651.087 In der Bildungsdirektion für Salzburg gelangt die Stelle einer/eines Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanagers (SQM) in der Bildungsregion Nord mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung (§§ 225 ff Beamten-Dienstre [...]

Aufgaben

  • Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen
  • Sicherstellung der Implementierung von Reformen und Entwicklungsvorgaben (in der Region)
  • Mitwirkung am Qualitätsmanagement – evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung
  • Mitwirkung an der schularten- und standortbezogenen Schulentwicklung
  • laufendes Qualitäts-Controlling
  • strategische Personalführung auf Ebene der Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen
  • [...]

Anforderungen

1. Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979 – Verwendungsgruppe SQM oder § 48r Abs. 4 Ziffer 1 VBG – Entlohnungsgruppe sqm entweder durch die Erfüllung 1.1. der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG 1979, 1.2. des Artikel II Ziffer 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984, 1.3. der Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 2, 2a, 2b, 2c, 3 oder 7 VBG oder 1.4. der Erfordernisse gemäß § 3 Abs. 2, 2a, 2b, 3 oder 7 LVG, 2. die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG 1979 oder § 48r Abs. 4 Ziffer 2 VBG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer der dort aufgezählten Schulen) und 3. Führungskräfteschulungen, insbesondere zum Thema Personal und Personalentwicklung, im Ausmaß von mind. 24 Stunden Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.09.2026, 20:11. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

Originalausschreibung öffnen