Bildungsdirektion für Oberösterreich - Schulqualitätsmanagement - Leitung der Bildungsregion Wels-Grieskirchen-Eferding
Bundesministerium für Bildung
Über die Stelle
BMB 2026-0.740.315 In der Bildungsdirektion für Oberösterreich gelangt die Stelle einer/eines Leiterin/Leiters der Bildungsregion Wels-Grieskirchen-Eferding mit dem gemäß § 226 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw. § 48s Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) und § 3 der Verordnung betreffe [...]
Aufgaben
- Entwicklung und Implementierung von regionalen Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität und Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit
- Steuerung der Bildungsangebote in der Bildungsregion, Abstimmung derselben aufeinander sowie deren Weiterentwicklung
- strategische Personalführung und -entwicklung der regionalen Teams
- Förderung der Zusammenarbeit aller Schulen (Schulcluster) sowie deren Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen einer Bildungsregion
- Steuerung des Qualitätsmanagements und der Agenden der Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
- Steuerung der Umsetzung regionaler Bildungskonzepte (insb. Cluster/Campus) und zentraler Reformen und Entwicklungsvorgaben
- [...]
Anforderungen
1. Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979 – Verwendungsgruppe SQM oder § 48r Abs. 4 Ziffer 1 VBG – Entlohnungsgruppe sqm entweder durch die Erfüllung 1.1. der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG 1979, 1.2. des Artikel II Ziffer 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984, 1.3. der Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 2, 2a, 2b, 2c, 3 oder 7 VBG oder 1.4. der Erfordernisse gemäß § 3 Abs. 2, 2a, 2b, 3 oder 7 LVG, 2. die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG 1979 oder § 48r Abs. 4 Ziffer 2 VBG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer der dort aufgezählten Schulen) und 3. absolvierte Führungskräfteschulungen, insbesondere zum Thema Personal und Personalentwicklung im Ausmaß von mind. 24 Stunden. Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.09.2026, 20:11. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.