Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung Präs/4 (Bau- und Sanierungsangelegenheiten für Bundesschulen und Pädagogische Hochschulen) im BMB
Bundesministerium für Bildung
Über die Stelle
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung Präs/4 im Bundesministerium für Bildung öffentlich ausgeschrieben. In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen sämtliche Agenden der Bau- und Sanierungsangelegenheiten der Bundesschulen [...]
Anforderungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß Z 1.12 oder Z 1.12a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. Mehrjährige Erfahrung und hohe Fachkompetenz in Raum- und Liegenschaftsangelegenheiten, vorzugsweise im Bereich des Bundesschulbaus - 20 % 2. Kenntnisse der für den Bundesschulbau relevanten gesetzlichen Grundlagen (Haushaltsrecht, Bauwesen, Mietwesen und Vertragsangelegenheiten) sowie betriebswirtschaftliche Kompetenzen - 20 % 3. Ausgeprägte Fähigkeit im Bereich der strategischen Planung, Steuerung und Controlling komplexer Verwaltungsprozesse sowie Proaktivität und Verhandlungsgeschick im Spannungsfeld unterschiedlicher Stakeholderinteressen - 20 % 4. Innovationsfähigkeit, Bereitschaft, Prozesse konstruktiv zu hinterfragen und laufend weiterzuentwickeln, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit sowie Lösungsorientierung - 20 % 5. Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung, Erfahrung in der Steuerung von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen, vorzugsweise mit Ansprechpartner/innen in nachgeordneten Dienststellen sowie Verständnis für Diversität sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz - 20 % Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 03.11.2026, 01:04. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.