Expert:in für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste (m/w/d)

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)

Technik & Ingenieurwesen Homeoffice möglich

Über die Stelle

Als Expert:in für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste in der RTR-GmbH leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Telekom-Control-Kommission bei der Aufsicht gemäß eIDAS-Verordnung. Darüber hinaus übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Funktion im Betrieb der österreichi [...]

Aufgaben

  • Eine spannende Tätigkeit in einer gesellschaftlich relevanten Institution
  • Die Möglichkeit, ein von Zukunftsthemen geprägtes Umfeld mit vielseitigen Rechtsgebieten mitzugestalten
  • Kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und persönliche Entwicklung
  • Ein offenes und wertschätzendes Arbeitsklima in einem motivierten, interdisziplinären Team
  • [...]

Anforderungen

  • Abgeschlossenes, einschlägiges Studium der Informatik, Technischen Mathematik, IT-Security oder einer ähnlichen Richtung auf Master-Niveau
  • Erfahrungen, Kenntnisse und das Interesse, Ihr Wissen kontinuierlich zu vertiefen – idealerweise in den Bereichen:
  • Hard- und Software (Betriebssysteme, Webserver, Applikationsserver, Programmiersprachen, kryptographische Bibliotheken; Netzwerktechnologien; Hardware-Sicherheitsmodule, Chipkarten)
  • Sicherheitstechnologien, Kryptographie, Public Key Infrastructure, elektronische Signaturen und Vertrauensdienste
  • Komplexitätstheorie, Quantencomputer, Post-Quanten-Kryptographie
  • Technische Normen (z. B. ETSI), insbesondere in Bezug auf Vertrauensdienste, Konformitätsbewertung und IT-Sicherheitsevaluierung
  • Vorschriften für Vertrauensdienste, Cybersicherheit und Datenschutz sowie
  • Anwendung von Verwaltungs- und Managementverfahren, auch in Bezug auf Informationssicherheit (z. B. Risikomanagement)
  • Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen
  • Neugier und Motivation, sich in komplexe technische und regulatorische Themen einzuarbeiten
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 22.09.2026, 05:52. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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