Fachvorstehung für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht

Bundesministerium für Bildung

Bildung & Training
Veröffentlichung
Referenznummer
BMB-26-4105

Über die Stelle

Gesucht wird eine geeignete Person für die Fachvorstehung für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht an der Bundesfachschule und Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe 6300 Wörgl, Innsbrucker Straße 34a (Verwendungsgruppe L 2a 2 bzw. Entlohnungsgruppe l 2a 2/pd). [...]

Anforderungen

  • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
  • Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 24.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
  • Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
  • Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung
  • Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen

Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
  • Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 Abs. 3 SchUG)
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 01:04. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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