Stützkraft
Sozialhilfeverband Linz-Land
Über die Stelle
Zurück Stützkraft Jetzt Bewerben Berufsgruppe: Pflege & Beratung Arbeitszeit: Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, vorerst befristet auf 1 Jahr Ort: ZBP Hörsching/ZBP Neuhofen/ZBP St. Dionysen Gehalt: Entlohnung: GD 24 Brutto mind. €2.518,40 inkl. Zuschlag (bei Vollzeitbeschäftigung) Ansprechpartne [...]
Aufgaben
Die Anstellung als Stützpersonal beim SHV Linz-Land bietet einen niederschwelligen Einstieg in einen Betreuungs- und Pflegeberuf mit dem Ziel der beruflichen Qualifikation.
Zur Unterstützung und Entlastung des Betreuungs- und Pflegepersonals in den Bereichen Betreuung und Pflege werden Stützkräfte (im Rahmen ihrer eingeschränkten Befugnisse) für bewohnernahe Tätigkeiten eingesetzt. Sie sollen hauswirtschaftliche, administrative und organisatorische Tätigkeiten übernehmen und in der sozialen Betreuung unterstützen.
- Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team
- Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
- Übernahme organisatorischer und administrativer Aufgaben
- [...]
Anforderungen
Stützkräfte sind Personen, die sich verpflichten, innerhalb eines Jahres ab Dienstantritt eine berufsbegleitende Ausbildung als Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt "Altenarbeit", Pflegefachassistenz oder Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege zu beginnen sowie um Personen, die bereits eine solche Ausbildung begonnen haben.
Um eine optimale Vorbereitung auf diese Ausbildung zu ermöglichen, wird empfohlen, diese Personen (im Rahmen ihrer eingeschränkten Befugnisse) für bewohnernahe Tätigkeiten und zur Unterstützung in der sozialen Betreuung einzusetzen.
- Bereitschaft innerhalb eines Jahres eine Pflegeausbildung zu beginnen
- Hohes Engagement
- Ein wertschätzender Umgang ist für Sie eine Selbstverständlichkeit
- Teamfähigkeit
- Gute organisatorische Fähigkeiten
- [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 27.09.2026, 02:45. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.