Leitung der Abteilung Gesundheitswesen

Land Vorarlberg

Gesundheit, Pflege & Soziales
Veröffentlichung

Über die Stelle

In der Landesverwaltung Vorarlberg arbeiten wir mit Weitblick, Wertschätzung und höchster Sorgfalt. Von Naturschutz bis Straßenbau, Bildung bis Gesundheit, Kultur bis Wirtschaft – unsere 2.300 Mitarbeitenden kümmern sich in über 500 verschiedenen Berufen um die Lebensqualität vor unserer Haustür. Ak [...]

Aufgaben

  • Abteilung leiten: Sie übernehmen die personelle, fachliche und organisatorische Führung der Abteilung und sorgen dafür, dass das Team optimal zusammenarbeitet.
  • Gutachten verfassen und Stellung nehmen: Sie erstellen medizinische Gutachten und Stellungnahmen nach FSG, STVO, in Verwaltungsverfahren, im Sozialwesen, in der Behindertenfürsorge sowie in gewerberechtlichen Verfahren. Für das Landesverwaltungsgericht erstellen Sie weiters Gutachten im Rahmen von Beschwerdeverfahren. Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst zudem die Untersuchung von psychiatrischen Patienten inkl. der Beratung von Angehörigen und Nachbarn, die sanitätspolizeiliche Aufsicht, das Impfwesen sowie die Überwachung und Behandlung von Tuberkuloseerkrankungen.
  • Qualität sichern: Durch die Qualifizierung der Mitarbeitenden stellen Sie sicher, dass höchste Qualitätsstandards eingehalten werden.
  • Planen und Organisieren: Sie planen und organisieren die Abteilungsaufgaben, gestalten Arbeitsstrukturen und Arbeitsprozesse und implementieren Qualitäts-, Controlling- und Kontrollsysteme.
  • [...]

Anforderungen

  • Ausgebildet: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium (min. 360 ECTS).
  • Erfahren: Wir schätzen Erfahrung – deshalb ist relevante Berufserfahrung, ein abgeschlossener Turnus (ius practicandi) oder eine Facharztausbildung, der Physikatskurs oder ein Master in Public Health von Vorteil.
  • Kompetent: Zuverlässigkeit und Genauigkeit zählen zu Ihren Stärken. Darüber hinaus zeigen Sie Führungspotenzial und sind aufgeschlossen im Umgang mit Menschen.
  • Belastbar: Auch in herausfordernden Situationen behalten Sie den Überblick und handeln überlegt.
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 05.11.2026, 03:31. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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