Digital Marketing Expert
Austrian Business Agency GmbH
Über die Stelle
Wir sind eine Tochtergesellschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus. Unsere Aufgabe: den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich noch erfolgreicher machen. Wir holen Unternehmen und Spitzenkräfte ins Land und betreuen internationale Filmprojekte. Wie tun wir das? In [...]
Aufgaben
den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich noch erfolgreicher machen. Wir holen Unternehmen und Spitzenkräfte ins Land und betreuen internationale Filmprojekte. Wie tun wir das? In einem kleinen, engagierten Team, das sich bestens in Wirtschaftsfragen auskennt, mit fremden Sprachen und Kulturen auf Du und Du ist und unbürokratisch und voller Ideen die besten Lösungen für unsere Kund:innen sucht. Mit dem Gütesiegel „equalitA“ wurde unser Engagement für innerbetriebliche Frauenförderung ausgezeichnet.
Du möchtest die Geschichten hinter Investitionen, Fachkräften und internationalen Projekten sichtbar machen? Dann bewirb dich jetzt als:
Digital Marketing Expert (m/w/d) Vollzeit
Anforderungen
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Content bzw. Digital Marketing, idealerweise im B2B-Umfeld • Erfahrung in der erfolgreichen Steuerung von Paid-Media- und Performance Marketing Kampagnen und routinierter Umgang mit den gängigsten Tools • Du findest auf Deutsch und Englisch die richtigen Worte – für komplexe Themen genauso wie für den nächsten starken Social Post. • Zwischen RWR-Karte, Forschungsquote, Kaufkraft und Fachkräftemangel verlierst du nicht den Überblick – sondern findest darin im Idealfall sogar eine gute Story. • Du erkennst guten Content, wenn du ihn siehst. Noch besser: Du kannst ihn auch mit Canva & Co selbst erstellen. • Fähigkeit, mehrere Marketingprojekte gleichzeitig voranzutreiben und dabei den Überblick über Prioritäten, Timings und Qualität zu behalten
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 22.09.2026, 17:39. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.