Klinische Psychologin bzw. Klinischer Psychologe an der Psychologischen Studierendenberatung Linz (Teilzeit mit 30 Wochenstunden)
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Über die Stelle
Sie haben ein Hochschulstudium der Psychologie (Diplom- oder Masterstudium) sowie eine Zusatzausbildung als Klinische Psychologin bzw. Klinischer Psychologe abgeschlossen, bringen Erfahrung in der Diagnostik mit und möchten gerne in der Beratung von Studierenden tätig sein und das vielfältige Tätigk [...]
Aufgaben
- Psychologische Beratung und Behandlung von Studierenden mit Studienschwierigkeiten/Lern- und Leistungsstörungen sowie mit psychischen und psychosozialen Problemen in Einzel- und Gruppenarbeit
- Psychologische Beratung zu Studienentscheidungen (z. B. Studienwahl, Studienwechsel oder Studienabbruch)
- Durchführung von klinisch-psychologischen Testungen
- Psychologische Beratung und Training zur Förderung der Leistungsfähigkeit und der persönlichen sowie sozialen Kompetenzen von Studierenden
- Mitwirkung bei Projekten, wissenschaftlichen Untersuchungen und Veröffentlichungen im universitären Bildungsbereich und in relevanten Gebieten der psychologischen Behandlung
- Entwicklung und Durchführung von Workshops, Gruppen und Webinaren/Informationsveranstaltungen an Universitäten und Fachhochschulen
- [...]
Anforderungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie (Diplom- oder Masterstudium)
- Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen
- Begonnene oder abgeschlossene Psychotherapieausbildung von Vorteil
- Erfahrung und gute Kenntnisse in Diagnostik
- Erfahrungen in psychologischer Beratung und Behandlung von Lern- und Leistungsstörungen sowie von persönlichen und psychosozialen Problemen während des Studiums von Vorteil
- Kompetenz und Erfahrung in der Konzeption, Planung und Leitung von studienspezifischen Trainings und psychologischen Gruppen von Vorteil
- Kenntnisse im tertiären Bildungsbereich
- [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 01:04. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.