Rückkehrberater*in

BBU

Gesundheit, Pflege & Soziales
Veröffentlichung

Über die Stelle

Wir suchen... Eine abwechslungsreiche Beratungsaufgabe mit gesellschaftlicher Relevanz wartet auf Sie. Als Rückkehrberater*in begleiten Sie Menschen bei der Entwicklung neuer Perspektiven, beraten zu Unterstützungsangeboten und koordinieren gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnerorganis [...]

Aufgaben

• Perspektiven- und Rückkehrberatung für Klient*innen in oder nach einem Asylverfahren sowie andere interessierte Fremde • Abklärung möglicher finanzieller und sonstiger Unterstützungsleistungen (im Rahmen der Ausreise und im Herkunftsland) für Klient*innen, die freiwillig ausreisen möchten • Vorbereitung der Rückkehrer*innen auf die Ausreise, sowie Hilfestellung bei der Organisation der Ausreise, insbesondere bei vulnerablen Klient*innen • Unterstützung bei der Erstellung von Reintegrationsplänen für die Zeit nach der Rückkehr • Kontakt mit diversen Stakeholdern im Bereich der freiwilligen Rückkehr (Behörden, NGOs, Internationale Organisationen) • Begleitung von Klient*innen zur Ausreise am Flughafen und bei anderen notwendigen Wegen

Anforderungen

• Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position • Kenntnisse im Asyl- und Fremdenrecht sowie Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht • Kenntnisse von Methoden der sozialen Arbeit • Gesprächsführungskompetenz • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2) sowie Kenntnisse einer weiteren Sprache • Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und gängigen PC-Anwendungen • Team- und Kommunikationsfähigkeit • Kenntnisse von Methoden der Sozialen Arbeit • Reisebereitschaft und Führerschein B

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 24.09.2026, 01:53. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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