Bürokraft (m/w/d)
Stadtgemeinde Lienz
Über die Stelle
Kundgemacht von: 22.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026 abzunehmen am: 16.11.2026 STELLENAUSSCHREIBUNG Bei der Stadtgemeinde Lienz gelangt folgende Stelle zur öffentlichen Ausschreibung: Bürokraft (m/w/d) Im Bereich Finanzen und Rechnungswesen mit 20 – 40 Wochenstunden (Teil- oder Vollzeitbeschäft [...]
Aufgaben
Sie wirken mit Ihrer Fachkompetenz in unserem Team an den vielfältigen Aufgaben des städtischen Finanzmanagements mit. Dabei übernehmen Sie insbesondere im Bereich des Steuern - und Abgabenwesens sowie des Rechnungswesens Arbeiten bei der Abwicklung des Tag esgeschäftes und unterstützen durch allgemeine Verwaltungstätigkeiten/Büromanagement.
Voraussetzungen bzw.
Anforderungen
• Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (vorzugsweise HAS -/HAK-/HLW- Abschluss o.ä.) • sehr gute MS-Office-Kenntnisse • Gewissenhafte, strukturierte und eigenständige Arbeitsweise • Gutes bereichsübergreifendes und analytisches Prozessverständnis • Flexibilität gleichwie Team- und Kommunikationsfähigkeit • Bereitschaft zur internen und externen Weiterbildung • Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung von Vorteil • Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österr. Arbeitsmarkt mit den erforderlichen Sprachkenntnissen • Einwandfreies Vorleben • Bei männlichen Bewerbern Nachweis des abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes bzw. einer Befreiung
Mindestentgelt brutto: € 2.911,40 brutto/Monat Dienstantritt: ehestmöglich
Die Anstellung erfolgt vorerst befristet auf 2 Jahre. Im Anschluss besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeinde -Vertragsbedienstetengesetzes 2012 in der jeweils geltenden Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 02.11.2026, 23:02. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.