Mitarbeiter*in für Verkehrsrecht und Verwaltungsverfahren

Stadt Linz

Verwaltung & Office
Veröffentlichung

Über die Stelle

Sie möchten Verantwortung übernehmen, selbstständig arbeiten und dabei täglich mit Menschen in Kontakt stehen? Sie haben Freude daran, Lösungen zu finden, mit Ihrem Einsatz etwas zu bewirken und einen konkreten Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserer Stadt zu leisten? Dann sind Sie bei uns richtig [...]

Aufgaben

Selbstständige Führung von Verwaltungsverfahren nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das gesamte Stadtgebiet von Linz, insbesondere:

  • Bewilligung von Ausnahmen gemäß § 45 StVO für Tätigkeiten, die sich ohne Ausnahmebewilligung nicht oder nur erschwert durchführen ließen, z.B. Ladetätigkeit außerhalb Fußgängerzonenzeiten
  • Abwicklung von schwierigen Abschleppverfahren gemäß § 89a StVO
  • Bearbeitung von Verfahren betreffend das Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen auf öffentlichem Gut
  • Abwicklung von Bewilligungen für Schanigärten, Rauchertische und private Verweilzonen auf öffentlichem Gut
  • Durchführung von Bescheidverfahren zur Nichtentfernung von überhängenden Bäumen, Sträuchern, Hecken und dergleichen gemäß § 91 StVO
  • [...]

Anforderungen

  • BHS - Matura (HAK, HBLA, etc. ) oder vergleichbare Ausbildung mit mehrjähriger, einschlägiger Berufserfahrung auf Maturaniveau
  • Kenntnisse der maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere der StVO bzw. die Bereitschaft, sich fehlende Kenntnisse ehestmöglich anzueignen
  • Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz und Teamfähigkeit
  • sehr gute IT-Kenntnisse (MS Office, Outlook, Internet, ELAK erwünscht)
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 25.09.2026, 00:39. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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