SAP HR Inhouse Consultant (m/w/x) (mind. 32 Stunden)

ÖBB-BCC GmbH

IT & Digitalisierung Homeoffice möglich
Veröffentlichung
Referenznummer
req25280

Über die Stelle

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Aufgaben

  • verantwortest gemeinsam mit dem Team die Betreuung sowie die laufende Weiterentwicklung des SAP‑HCM‑Systems mit Schwerpunkt Payroll, einschließlich eines vertieften Fokus auf die ÖBB‑Pensionsabrechnung und ‑administration.
  • bist aktiv in die monatliche Payroll eingebunden und bearbeitest anspruchsvolle Projekte sowie komplexe Payroll-Themen eigenverantwortlich.
  • übernimmst die Verantwortung für die technischen Vorgaben im Bereich Payroll und agierst dabei als Sparringpartner: in für den Fachbereich sowie als verbindende Rolle („Übersetzer: in“) zu den internen Entwickler:innen.
  • testest und dokumentierst technische Umsetzungen und bereitest zielgruppengerechte Schulungsunterlagen für den Fachbereich auf. Zusätzlich bist du bestrebt die interne Dokumentation aktuell zu halten.
  • [...]

Anforderungen

  • bringst eine abgeschlossene Ausbildung an einer (Fach-)Hochschule im Bereich Informatik, Wirtschaft, Personal sowie angrenzenden Studienrichtungen, oder einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule (z.B. HTL/HAK-Matura) mit.
  • verfügst über einschlägige Kenntnisse im Bereich SAP-HCM Personaladministration (PA) und Personalabrechnung (PY).
  • besitzt weiters sehr gute MS-Office Kenntnisse (xls, csv, ppt), insbesondere die Aufbereitung und Auswertung von großen Datenmengen stellt für dich keine Herausforderung da.
  • vertraust in deine eigene Kompetenz und hast großes Interesse an Weiterbildung und -entwicklung.
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 28.09.2026, 00:20. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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