Vorständin bzw. Vorstand der Abteilung Finanzangelegenheiten

Land Vorarlberg

Führung & Management
Veröffentlichung

Über die Stelle

In der Landesverwaltung Vorarlberg arbeiten wir mit Weitblick, Wertschätzung und höchster Sorgfalt. Von Naturschutz bis Straßenbau, Bildung bis Gesundheit, Kultur bis Wirtschaft – unsere 2.300 Mitarbeitenden kümmern sich in über 500 verschiedenen Berufen um die Lebensqualität vor unserer Haustür. Ak [...]

Aufgaben

  • Abteilung leiten: Sie übernehmen die fachliche, personelle und organisatorische Führung der Abteilung und sorgen dafür, dass die abteilungsinterne und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit optimal funktioniert.
  • Planen und vollziehen: Sie sorgen für die Erstellung des jährlichen Budgets, erarbeiten die Vorgaben für die Abteilungen und Dienststellen und überwachen den unterjährigen Vollzug. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung behalten Sie die längerfristige finanzielle Entwicklung des Landes im Blick.
  • Interessen wahrnehmen: Sie vertreten die Interessen des Landes in bundesweiten Finanzausgleichsverhandlungen und Arbeitsgruppen und unterstützen die Landesregierung.
  • Beraten und überwachen: Sie überwachen die Einhaltung der Stabilitätsziele und der Vorgaben der Europäischen Union und erarbeiten Entscheidungsgrundlagen für die Landesregierung.
  • [...]

Anforderungen

  • Ausgebildet: Sie haben ein juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium abgeschlossen (mind. 240 ECTS).
  • Erfahren: Wir schätzen Erfahrung – einschlägige Berufserfahrung ist daher Voraussetzung für diese Position.
  • Belastbar: Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick zählen zu Ihren Stärken. Darüber hinaus zeigen Sie Führungsstärke und sind aufgeschlossen im Umgang mit Menschen.
  • Verlässlich: Ein hohes Maß an Eigeninitiative, Zuverlässigkeit und Genauigkeit sowie ein sicheres Auftreten zeichnen Sie aus.
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 28.09.2026, 01:01. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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