Geschäftsführende*r Oberärztin*-arzt (GOA)

KAGes

Mediziner (Ärzte)
Veröffentlichung

Über die Stelle

Die KAGes ist mit über 19.000 Mitarbeitenden der größte Arbeitgeber sowie Gesundheitsdienstleister der Steiermark. Sie steht für moderne Medizin sowie eine verantwortungsvolle und patient*innenorientierte Versorgung. Wo Expertise auf Menschlichkeit trifft – gestalten Sie Zukunft als Geschäftsführend [...]

Aufgaben

Als Geschäftsführende*r Oberärztin/Oberarzt wirken Sie maßgeblich an der fachlichen, organisatorischen und strategischen Entwicklung unserer Abteilung mit. Neben Ihrer klinischen Tätigkeit gestalten Sie in enger Abstimmung mit dem Abteilungsvorstand Strukturen, Abläufe und zukünftige Schwerpunkte und übernehmen Verantwortung in der Führung des ärztlichen Teams.

Anforderungen

Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachärzt*in für Anästhesiologie und Intensivmedizin und bringen mehrjährige klinische Berufserfahrung als Fachärzt*in mit.

  • Erfahrung als Oberärztin/Oberarzt oder in der eigenverantwortlichen Leitung von Funktions- bzw. Verantwortungsbereichen
  • Erfahrung in Dienstplanung, Organisation oder Projektarbeit
  • Erfahrung in der Ausbildung und fachlichen Begleitung von Ärzt*innen
  • eine bereits absolvierte Führungskräfte- oder Managementausbildung

Bei uns erwartet Sie ein abwechslungsreiches und professionelles Arbeitsumfeld in einem Team, in dem gegenseitige Unterstützung, Verlässlichkeit und ein persönliches Miteinander zählen. In den kommenden Jahren liegen wichtige gemeinsame Aufgaben vor uns. Wenn Sie diesen Weg mit uns gehen, Verantwortung übernehmen, sich engagiert einbringen und unsere Abteilung gemeinsam mit uns gestalten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Wir sind uns als Gesundheitsunternehmen unserer Vorbildwirkung und unserer Verantwortung sehr bewusst. Bei Antritt Ihrer Tätigkeit sind folgende Immunitäten Voraussetzung:

  • Masern, Mumps, Röteln
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 01:38. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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