Juristische:r Referent:in in Angelegenheiten der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (v1/2; beantragt v1/3) - Bundesministerium für Justiz (Wien)

Bundesministerium für Justiz

Recht Homeoffice möglich
Veröffentlichung
Referenznummer
BMJ-26-2286

Über die Stelle

In der neu zu schaffenden Kompetenzstelle „Aufsichtsbehörde über die berufs- und standesrechtliche Aufsicht der Rechtsanwältinnen:Rechtsanwälte und Notarinnen:Notare in Belangen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ im Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung gelangt ein A [...]

Aufgaben

  • Mitwirkung an der Entwicklung der für die Aufsichtstätigkeit der Kompetenzstelle erforderlichen strategischen Ausrichtung, verwaltungsökonomischen Prozesse und thematischen Schwerpunkte;
  • Sichtung, Überprüfung und Evaluierung der an das BMJ jährlich bzw. (gegebenenfalls) ad hoc zu erstattenden Berichte der Rechtsanwalts- und Notariatskammern über deren Aufsichtstätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Kompetenzstelle;
  • Planung und Mitwirkung an der Durchführung sowie Überwachung von Aufsichtsmaßnahmen (insbesondere von Weisungen) gegenüber einzelnen Rechtsanwalts- und Notariatskammern im Falle festgestellter Versäumnisse oder Fehlentwicklungen ihrer Aufsichtstätigkeit;
  • Unterstützung der Kompetenzstellenleitung bei der Erstellung und Herausgabe aufsichtsbehördlicher Leitlinien für die Rechtsanwalts- und Notariatskammern in Belangen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen;
  • [...]

Anforderungen

  • Aufgeschlossenheit gegenüber neuartigen Herausforderungen und Bereitschaft zu deren Bewältigung; Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit;
  • repräsentatives Auftreten, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit;
  • Fähigkeit zur Alleinverantwortung und selbständigen Entscheidung im Hinblick auf die in den eigenständigen Wirkungsbereich übertragenen Materien;
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 06.11.2026, 01:14. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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