Kindergarten-, Hort- und Sonderpädagoginnen bzw. -pädagogen
Stadt Klagenfurt
Gesundheit, Pflege & Soziales
Über die Stelle
Voraussetzungen für die Bewerbungen sind: erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Kindergartenpädagogik* bzw. erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Kindergartenpädagogik* mit abgeschlossener Horterzieherinnen- bzw. Horterzieherausbildung bzw. erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Kinderga [...]
Anforderungen
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Kindergartenpädagogik* bzw.
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Kindergartenpädagogik* mit abgeschlossener Horterzieherinnen- bzw. Horterzieherausbildung bzw.
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Kindergartenpädagogik* mit abgeschlossener Sonderpädagogikausbildung bzw.
- erfolgreich abgelegte Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik bzw.
- erfolgreiche Absolvierung des Hochschullehrgangs „Inklusive Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 90 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule bzw.
- erfolgreich abgeschlossener Hochschullehrgang „Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 60 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule bzw.
- erfolgreiche Absolvierung des Hochschullehrgangs „Quereinstieg Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 120 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule bzw.
- erfolgreiche Absolvierung eines Masterstudiums „Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 120 ECTS an einer Universität oder Hochschule bzw.
- erfolgreiche Absolvierung eines Universitätslehrgangs oder Hochschullehrgangs „Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 120 ECTS bzw.
- erfolgreiche Absolvierung eines ordentlichen Bachelorstudiums „Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 180 ECTS bzw.
- [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 22.09.2026, 05:36. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.