Leiter_in der Abteilung Personal und Recht
Arbeitsmarktservice Österreich Bundesgeschäftsstelle
Über die Stelle
Leiter_in der Abteilung Personal und Recht Die Abteilungsleitung ist verantwortlich für die Gestaltung und Steuerung der HR-Prozesse und der österreichweiten HR-Richtlinien. AMS-intern unterstützen Sie mit Ihrem Team den AMS-Vorstand, den AMS-Verwaltungsrat, die Fachabteilungen sowie die Landesorgan [...]
Aufgaben
- Leitung der Abteilung mit rund 16 Mitarbeiter_innen inkl. aller damit verbundenen Führungsaufgaben wie Personalverantwortung und -entwicklung
- erste Ansprechperson für Vorstand, Führungskräfte, Betriebsrat und Gleichstellungsbeauftragte der Bundesgeschäftsstelle in allen administrativen sowie arbeits- und dienstrechtlichen HR-Prozessen
- Verantwortung für Personalplanung, HR-Budget und HR-Controlling
- Prozessverantwortung für HR-Betriebsvereinbarungen und HR-Bundesrichtlinien
- Steuerung der österreichweiten Personaladministration inklusive Gehaltsabrechnung (SAP)
- Unterstützung der digitalen Transformation in allen HR-Prozessen und HR-Tools
- laufende Qualitätssicherung der HR-Prozesse sowie Initiierung neuer HR-Projekte
- Recruiting für die Bundesgeschäftsstelle
- [...]
Anforderungen
- mehrjährige Berufserfahrung im HR-Bereich
- praxiserprobte Führungskompetenz und Führungserfahrung
- gute Kenntnisse und Erfahrung im Arbeitsrecht
- kommunikative, sozialkompetente Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick und Umsetzungsstärke
- eigenverantwortliche Arbeitsweise und hohe Belastbarkeit
Bevorzugte Aufnahme
- abgeschlossenes Studium mit personalwirtschaftlichem oder arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
- [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 22.09.2026, 16:53. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.