KFZ-Techniker:in - Vorarlberg

Österreichische Postbus AG

Produktion & Handwerk
Veröffentlichung
Referenznummer
req23581

Über die Stelle

.p-view-jobdetailsad a, .p-view-jobdetailsad a:visited, .oHardFacts a, .oHardFacts a:visited, .oebbJobAd a, .oebbJobAd a:visited { color: #E2002A !important; text-decoration: underline; } .p-view-jobdetails { font-family: Arial; } #oebbCareerSiteVersion { display: none; } .p-view-jobdetailslocations [...]

Aufgaben

  • Du leistest mit deinen Fachkenntnissen einen persönlichen Beitrag zur klima- und umweltfreundlichen Mobilität von morgen.
  • Du unterstützt beim Aufbau eines nachhaltigen E-Bus Kompetenzcenters in Vorarlberg.
  • In deiner täglichen Arbeit führst du Werkstättenleistungen an unseren E- und Dieselbussen durch. (Wartung, Reparatur, Instandsetzung, Prüfung von Fahrzeugen).
  • Dein Wissen setzt du bei Arbeiten am Betriebsgelände (z. B. Wartung von fahrbetriebsnotwendigen Anlagen) oder bei flexiblen Arbeitseinsätzen (z. B. Abschleppfahrten, Kleinreparaturen an Außenstandorten) ein.
  • [...]

Anforderungen

  • Du bist KFZ-Techniker:in oder KFZ-Mechatroniker:in.
  • Berufserfahrung in der Reparatur von LKWs und Bussen ist von Vorteil.
  • Dein fachliches Know-how ist am Stand der Zeit, du interessierst dich für neue Technologien und bist bereit dich weiterzubilden.

Dein Angebot

  • Wir bieten dir die Möglichkeit, die Mobilität von morgen in einem motivierten Team mitzugestalten.
  • Lass uns Geschichte schreiben, gemeinsam bauen wir das E-Bus Kompetenzcenter in Vorarlberg auf.
  • Mit viel Eigenständigkeit stellst du dich abwechslungsreichen und fordernden Aufgaben – jeder Tag ist anders.
  • Kollektivvertragliche Überzahlung: Für die Funktion „Facharbeiter Fahrzeugtechnik Straße“ wird ein KV-Lohn inkl. Überzahlung von € 45.820,64 brutto/Jahr (€ 3.138,40 brutto/Monat) bezahlt. Je nach Qualifikation und Berufserfahrung besteht die Bereitschaft die Überzahlung deutlich zu erhöhen.
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 28.09.2026, 00:20. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

Originalausschreibung öffnen