Schulleitung BGRG 2 Zirkusgasse, Weintraubengasse 29

Bundesministerium für Bildung

Führung & Management
Veröffentlichung
Referenznummer
BMB-26-4339

Über die Stelle

Im Bereich der Bildungsdirektion für Wien wird eine geeignete Person für die Schulleitung am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Zirkusgasse Weintraubengasse 29, 1020 Wien gesucht 1. Aufgabenfelder: Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflich [...]

Aufgaben

Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:

  • strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes
  • kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts
  • Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
  • Auswahl des pädagogischen Personals
  • Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
  • Konflikt- und Krisenmanagement
  • [...]

Anforderungen

  • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
  • Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 (vorzugsweise nach Abs. 1 und 7) des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw.des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
  • Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
  • Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung (veröffentlicht auf der Website der Bildungsdirektion für Wien unter „Bewerbungen und Ausschreibungen“)
  • Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
  • Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“.

Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 01:04. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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