GRUPPENLEITUNG PERSONALVERRECHNUNG

Österreichischer Rundfunk (ORF)

Rechnungswesen & Controlling
Veröffentlichung

Über die Stelle

für die Abteilung Personalverrechnung, K1-3, veröffentlicht am 04.09.2026 Dienstort: Wien Arbeitszeit: 40 Wochenstunden, Normaldienst Bruttojahresgehalt mindestens: Nach KV14 mindestens € 65.986,90 (inkl. Sonderzahlungen), höheres Gehalt abhängig von Erfahrung und Ausbildung. Aufgaben: Fachliche Füh [...]

Aufgaben

  • Fachliche Führung und Weiterentwicklung der Gehaltsverrechnung
  • Verantwortung für die Durchführung der monatlichen Gehaltsabrechnungen (Gehälter, Pensionen, Bezüge von Gremienmitgliedern) und deren Verbuchung
  • Gestaltung, Pflege, Weiterentwicklung und Vorgabe von Richtlinien, Standards und Prozessen
  • Beratung und Auskunftserteilung in Abrechnungs-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen im Wirkungsbereich
  • Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorgaben für die Gehaltsverrechnung, für das interne Kontrollsystems (IKS) und dessen Weiterentwicklung sowie für die Compliance und für revisionssichere Abläufe im Wirkungsbereich
  • Sicherstellung der im Wirksamkeitsbereich notwendigen fachlichen Ausbildung der unterstellten Mitarbeiter/innen
  • Steuerung des Berechtigungsmanagements in SAP HR
  • [...]

Anforderungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Personalverrechner/in sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, Führungserfahrung vorteilhaft
  • Umfassende Kenntnisse im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
  • Sehr gute Kenntnisse in SAP HR; Erfahrung im Berechtigungsmanagement von Vorteil
  • Ausgeprägte digitale Kompetenz und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit HR IT; Erfahrung in der Digitalisierung und Automatisierung von HR Prozessen von Vorteil
  • Hohe Genauigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ausgeprägtes Verständnis für Compliance und Governance
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 25.09.2026, 23:52. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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