Juristin bzw. Jurist
Land Niederösterreich
Über die Stelle
wird beim Amt der NÖ Landesregierung und bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften gesucht. Anforderungsprofil Universitätsabschluss der Rechtswissenschaften (Diplomstudium, Masterstudium) Ein engagiert absolviertes Studium Interesse für Verwaltungsrecht Weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil Unbesch [...]
Anforderungen
- Universitätsabschluss der Rechtswissenschaften (Diplomstudium, Masterstudium)
- Ein engagiert absolviertes Studium
- Interesse für Verwaltungsrecht
- Weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
- Unbescholtenheit
- Führerschein B und örtliche Mobilität
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ausbildungs- und Abschlusszeugnisse bzw. Diplome und allfällige Nostrifikations- oder sonstige Anerkennungsbescheide
- Geburtsurkunde
- Kopie des österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises oder eines Staatsbürgerschaftsnachweises eines EWR-Mitgliedstaates/schweizerischen Eidgenossenschaft samt Vorlage einer Anmeldebescheinigung (Aufenthaltskarte) bzw. Bescheinigung des Daueraufenthalts (Daueraufenthaltskarte) sowie bei Drittstaatangehörigen eine Beschäftigungsbewilligung oder eine Kopie des Nachweises eines gültigen Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt
- Aktuelles Foto
Elektronische Unterlagen ersuchen wir im doc, jpg oder pdf-Format beizubringen. (siehe auch Mailverkehr mit der NÖ Landesverwaltung) Wie erfolgt die Aufnahme? siehe Objektivierung - Aufnahme unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/Jobs/Objektivierung_-_Aufnahme.html
- Eine anspruchsvolle und interessante juristische Tätigkeit
- Die Möglichkeit zur konsequenten fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
- Die Aussicht, als engagierte Juristin bzw. engagierter Jurist zügig die Stufen der Karriereleiter zu erklimmen
- [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 26.09.2026, 00:08. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.