Referent:in für umwelt- und eisenbahnbehördliche Verfahren in der Abteilung IV/E2 - Oberste Eisenbahnbehörde Genehmigung Infrastruktur und Fahrzeuge

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Wissenschaft & Forschung
Veröffentlichung
Referenznummer
BMIMI-26-0115

Über die Stelle

Mehr als 700 Mitarbeiter:innen übernehmen im BMIMI gemeinsam Verantwortung für die Themen Innovation, Mobilität und Infrastruktur. Wir machen, was zu tun ist, und bringen unsere Kompetenz dort ein, wo sie etwas bewirkt: heute genauso wie morgen. Damit uns das gelingt, möchten wir Sie für unser Team [...]

Anforderungen

Allgemeine Erfordernisse:

  • volle Handlungsfähigkeit
  • persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden ist
  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • erfolgreich abgeschlossenes Diplomstudium der Rechtswissenschaften (gemäß Z 1.19 der Anlage 1 zum BDG 1979)

Spezielle/fachliche Erfordernisse/Kenntnisse:

  • Sie verfügen über gute Kenntnisse des allgemeinen österreichischen Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechtes, insbesondere im EisbG bzw. UVP-G samt Annexmaterien
  • Sie haben gute EDV-Anwendungskenntnisse, im besonderen MS-Office Tools
  • Sie bringen gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift mit

Persönliche Fähigkeiten:

  • Sie besitzen die Fähigkeit zu selbstständiger und selbstverantwortlicher Arbeit (Leitung von Sitzungen, mündlichen Ortsverhandlungen und örtlichen Erhebungen) und verfügen über eine hohe Einsatzbereitschaft
  • Sie weisen sich durch gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeiten und sicheres Auftreten aus
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 01:04. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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