SPEZIALIST:IN STEUERN

Österreichischer Rundfunk (ORF)

Rechnungswesen & Controlling Homeoffice möglich
Veröffentlichung

Über die Stelle

für das ORF-Konzernrechnungswesen In dieser Rolle sind Sie zentrale:r Ansprechpartner:in für steuerliche Fragestellungen innerhalb des Konzerns und tragen dazu bei, den ORF steuerlich sicher, effizient und zukunftsorientiert zu begleiten. Wenn Sie fundiertes steuerliches Fachwissen mit analytischem [...]

Aufgaben

─ Erstellung von Steuererklärungen und monatliche Meldungen für das Finanzamt

─ Veranlassung, Bearbeitung und Durchführung buchhalterischer und steuerlicher Angelegenheiten wie Erstellung von Abgabeerklärungen, Meldungen, etc.

─ Erstellung von Berichten, Stellungnahmen und Auswertungen sowie Auskunftserteilung im Konzern

─ Prüfung und Kontrolle von Eingangs- und Ausgangsrechnungen nach umsatzsteuerlichen und ertragssteuerlichen Vorschriften

─ Beobachtung, Prüfung und Implementierung neuer buchhalterischer und steuerlicher Vorschriften

─ Auskunftserteilung an Wirtschaftsprüfer:innen für die verantworteten Abschlusspositionen bzw. die verantworteten Jahresabschlüsse der ORF-Tochtergesellschaften

─ Laufende Fortbildung hinsichtlich der steuerlichen und unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften

─ Mitwirkung bei der Dokumentation der IKS-Prozesse

─ Erledigung von administrativen und organisatorischen Aufgaben

Anforderungen

─ Abgeschlossenes kaufmännisches Studium, Bilanzbuchhalterprüfung oder vergleichbare Ausbildung

─ Sehr gute Bilanzierungskenntnisse, einschlägige Berufserfahrung in vergleichbarer Position vorteilhaft

─ Sehr gute Kenntnisse im Steuerrecht insbesondere KSt/Ust

─ Gute Kenntnisse von SAP FI (Financial Accounting)

─ Sehr gute Excel-Kenntnisse, Erfahrung in Aufbereitung und Analyse von großen Datenmengen vorteilhaft

─ Gute Englischkenntnisse

─ Zahlenaffinität

─ Verantwortungsbewusstsein und Genauigkeit

─ Strukturierter und lösungsorientierter Arbeitsstil

─ Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 25.09.2026, 23:52. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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