Junior Research Engineer (w/m/d) - Prozesssimulation in der energieintensiven Industrie

AIT Austrian Institute of Technology GmbH

Technik & Ingenieurwesen Homeoffice möglich
Veröffentlichung

Über die Stelle

Als Österreichs größte Forschungs- und Technologieorganisation für angewandte Forschung haben wir uns zum Ziel gesetzt, substanzielle Beiträge zur Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit, Klimawandel und Digitalisierung, zu leisten. Dabei setzen wir auf unsere spezifischen Forschungs-, Entw [...]

Aufgaben

  • Das Bruttojahresgehalt bei Vollzeit (38,5 h / Woche) gemäß Kollektivvertrag beträgt EUR 56.784,--. Das aktuelle Gehalt wird entsprechend Ihren Qualifikationen und Erfahrungen individuell festgelegt.
  • Zu den Highlights unserer Mitarbeiter:innen-Benefits zählen eine Kantine mit Essenszuschuss, Bio-Kaffee, Tee und Obstkörbe, Angebote zur Gesundheitsvorsorge sowie ein Betriebsarzt, eine Pensionskasse, zusätzliche freie Tage für verschiedene Lebensereignisse, Familienbenefits (einschließlich zwei Wochen bezahlter Papawochen und Freizeitförderungen), ein Gutscheinprogramm, Sport-, Kultur- und Teamevents sowie viele weitere Benefits. Darüber hinaus bieten wir Gleitzeitmodelle (inkl. bis zu 50 % Homeoffice), Unterstützung bei Konferenzreisen und Networking sowie individuelle Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Karriereentwicklung.

Am AIT schaffen wir ein inklusives und familienfreundliches Arbeitsumfeld, das Chancengleichheit fördert und Vielfalt in der Belegschaft sowie in Führungspositionen gezielt ausbaut. Unter anderem setzen wir uns für eine Erhöhung unseres Frauenanteils im Unternehmen ein und freuen uns daher besonders über Bewerbungen von Frauen.

Bitte übermitteln Sie uns Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Motivationsschreiben und relevanten Zeugnissen sowie einem Identitätsnachweis, online.

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 22.09.2026, 16:58. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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