Primarärztin bzw. Primararzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

NÖ Landesgesundheitsagentur

Mediziner (Ärzte)
Veröffentlichung

Über die Stelle

Die NÖ Landesgesundheitsagentur ist das gemeinsame Dach für alle NÖ Klinikstandorte sowie für die NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren. Ein innovatives Arbeitsumfeld, langfristige Job-Perspektiven sowie Top-Ausbildung und Karrierechancen kennzeichnen alle unsere Standorte. Gemeinsam garantieren [...]

Aufgaben

  • Medizinische, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Sicherstellung der umfassenden PatientInnenenversorgung im Versorgungsbereich
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des gynäkologischen und geburtshilflichen Leistungsspektrums und der strukturellen und organisatorischen Abläufe innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den relevanten Fachabteilungen im Klinikum sowie innerhalb der NÖ Landesgesundheitsagentur
  • Ausarbeitung von Konzepten zur Optimierung der Prozesse und/oder Qualität in der Patientenversorgung
  • [...]

Anforderungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und umfassende Kenntnisse im Fachbereich
  • Nachweis der Berufsberechtigung als Fachärztin bzw. Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Österreich, der insbesondere durch eine entsprechende Eintragung in die Österreichische Ärzteliste erbracht werden kann
  • Sozial-, Führungs-, Gestaltungs- und Managementkompetenz - nachweisliche Führungserfahrung von Vorteil
  • Managementausbildung für Führungskräfte mit universitärem Charakter oder Leadership-Programm der NÖ Landesgesundheitsagentur bzw. die Bereitschaft, diese/s zu absolvieren
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf inkl. allfälliger Publikationsliste
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 03.11.2026, 01:58. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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