Spezialist:in Stadtplanung und Stadtentwicklung (m/w/d)
Stadt Salzburg
Homeoffice möglich
Über die Stelle
Spezialist:in Stadtplanung und Stadtentwicklung (m/w/d) Vollzeit € 4.875 - € 6.142 brutto Einkommensband 13 ab 7.1.2027 Das Aufgabengebiet Als Mitarbeiter:in der Stadtplanung arbeiten Sie an der Ausarbeitung von Entwicklungsstrategien, planungsfachliche Vorgaben und Rahmenbedingungen zur räumlich-fu [...]
Aufgaben
- Als Mitarbeiter:in der Stadtplanung arbeiten Sie an der Ausarbeitung von Entwicklungsstrategien, planungsfachliche Vorgaben und Rahmenbedingungen zur räumlich-funktionellen Entwicklung der Stadt Salzburg mit.
- Sie betreuen städtebauliche Entwicklungsgebiete im Rahmen der Erstellung von Stadtteilkonzepten, städtebaulichen integrativen Leitbildern.
- Sie beauftragen externe Fachexpert:innen und begleiten eigenverantwortlich Planungsprozesse.
- Sie arbeiten städtebaulicher Rahmenbedingungen für Wettbewerbsverfahren aus und betreuen Fachplaner:innen bei der Entwicklung von Großprojekten.
- [...]
Anforderungen
- Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen (Fach-) Hochschulstudiums (mindestens Bachelor - Niveau), vorzugsweise aus den Bereichen Stadtplanung, Raumplanung oder Städtebau
- sehr gute MS-Office-Kenntnisse
- Idealerweise kennen Sie die einschlägigen bau- u. raumordnungsrechtlichen Regelungsinstrumente und Richtlinien
- Organisations- und Koordinierungsgeschick und ausgeprägte Kooperationsbereitschaft
- hohe Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägte Motivations- und Teamfähigkeit
- Verhandlungsgeschick und insbesondere kooperative Fähigkeiten im Umgang mit Projektpartner:innen (Leitung von Sitzungen)
- Selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Sie sind bereit, Außendiensttätigkeiten zu übernehmen und an Dienstreisen teilzunehmen
- Praxiserfahrung im Bereich der Stadtentwicklungsplanung, städtebaulicher Konzepte und der Raumordnung wünschenswert
- sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift von Vorteil
- [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 29.10.2026, 03:40. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.