Abteilungsleiter:in Personalmanagement und Payroll (m/w/d) 37h

BiM – Bildung im Mittelpunkt GmbH

Personalwesen

Über die Stelle

Abteilungsleiter:in Personalmanagement und Payroll (m/w/d) 37h Die BiM – Bildung im Mittelpunkt GmbH organisiert im Auftrag der Stadt Wien die freizeitpädagogische Tagesbetreuung an Volksschulen sowie die Ferienbetreuung für Wiener Schulkinder und sucht zur Verstärkung ihres Teams eine:n Abteilungsl [...]

Anforderungen

Unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Personalwesen, Betriebswirtschaft oder eine vergleichbare Qualifikation

Mehrjährige Berufserfahrung im Personalmanagement und in der Personalverrechnung, davon mehrere Jahre in leitender Funktion, verbunden mit umfassender Führungserfahrung sowie ausgeprägter Kommunikations- und Steuerungskompetenz

Fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, in kollektivvertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen

Fähigkeit zur eigenständigen Erarbeitung komplexer Themen - insbesondere im Bereich Arbeitsrecht

Erfahrung in der Weiterentwicklung, Digitalisierung und Implementierung effizienter HR-Prozesse und -Strukturen, in der Personalentwicklung sowie im Umgang mit HR-, Personalverrechnungs- und digitalen HR-Systemen

Kenntnisse der Strukturen, Einrichtungen und strategischen Ziele der Stadt Wien sowie relevanter Akteur:innen und Stakeholder im schulischen Umfeld

Kenntnisse in den Bereichen Compliance, Datenschutz (DSGVO) und Internes Kontrollsystem (IKS)

Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen, eine strukturierte und präzise Arbeitsweise

Hohe konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sowie ein ausgeprägtes Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge

Hohe soziale Kompetenz, Teamorientierung und unternehmerisches Denken

Durchsetzungsvermögen sowie Fähigkeit, Mitarbeiter:innen zu motivieren und weiterzuentwickeln

Diversitäts- und Genderkompetenz

Hands-on-Mentalität

Unbescholtenheit

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 26.09.2026, 02:01. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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