Abteilungsleiter:in Personalmanagement und Payroll (m/w/d) 37h
BiM – Bildung im Mittelpunkt GmbH
Über die Stelle
Abteilungsleiter:in Personalmanagement und Payroll (m/w/d) 37h Die BiM – Bildung im Mittelpunkt GmbH organisiert im Auftrag der Stadt Wien die freizeitpädagogische Tagesbetreuung an Volksschulen sowie die Ferienbetreuung für Wiener Schulkinder und sucht zur Verstärkung ihres Teams eine:n Abteilungsl [...]
Anforderungen
Unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Personalwesen, Betriebswirtschaft oder eine vergleichbare Qualifikation
Mehrjährige Berufserfahrung im Personalmanagement und in der Personalverrechnung, davon mehrere Jahre in leitender Funktion, verbunden mit umfassender Führungserfahrung sowie ausgeprägter Kommunikations- und Steuerungskompetenz
Fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, in kollektivvertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen
Fähigkeit zur eigenständigen Erarbeitung komplexer Themen - insbesondere im Bereich Arbeitsrecht
Erfahrung in der Weiterentwicklung, Digitalisierung und Implementierung effizienter HR-Prozesse und -Strukturen, in der Personalentwicklung sowie im Umgang mit HR-, Personalverrechnungs- und digitalen HR-Systemen
Kenntnisse der Strukturen, Einrichtungen und strategischen Ziele der Stadt Wien sowie relevanter Akteur:innen und Stakeholder im schulischen Umfeld
Kenntnisse in den Bereichen Compliance, Datenschutz (DSGVO) und Internes Kontrollsystem (IKS)
Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen, eine strukturierte und präzise Arbeitsweise
Hohe konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sowie ein ausgeprägtes Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
Hohe soziale Kompetenz, Teamorientierung und unternehmerisches Denken
Durchsetzungsvermögen sowie Fähigkeit, Mitarbeiter:innen zu motivieren und weiterzuentwickeln
Diversitäts- und Genderkompetenz
Hands-on-Mentalität
Unbescholtenheit
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 26.09.2026, 02:01. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.