Polizeiarzt/Polizeiärztin

Bundesministerium für Inneres

Mediziner (Ärzte)
Veröffentlichung
Referenznummer
BMI-26-2402

Über die Stelle

Im Bereich der Landespolizeidirektion Steiermark (Dienstort Graz und Leoben) gelangt eine Planstelle (Teilzeit – 25% bis 50%) der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1/v1 (Grundlaufbahn) für den polizeiärztlichen Dienst zur Ausschreibung. Die Entlohnung erfolgt unter Zugrundelegung eines abzuschlie [...]

Anforderungen

• Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft; • die volle Handlungsfähigkeit; • die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der bezeichneten Funktion verbunden sind; • die im Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. Vertragsbedienstetengesetz für den Dienst in der jeweiligen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe geforderten besonderen Ernennungs- bzw. Anstellungserfordernisse • Keine Leistungsfeststellung nach § 81 Abs 1 Z 3 BDG 1979 • Ein im Hinblick auf die angestrebte Verwendung unbedenkliches Vorleben • die amtsärztlich festgestellte uneingeschränkte Exekutivdiensttauglichkeit

• Ausdauer-Durchhaltevermögen • Souveränes, vertrauenswürdiges und überzeugendes Auftreten • Entscheidungsfähigkeit • Initiative ergreifen können • Leistungsbereitschaft Sozial-Kommunikative Kompetenzen: • Motivationsfähigkeit • Konfliktmanagement • Kritikfähigkeit • Teamfähigkeit - Kooperationsbereitschaft • Verhandlungsfähigkeit • Zuverlässigkeit Aktivitäts- und Umsetzungsorientierte Kompetenzen: • Fähigkeit zu Delegieren und Kontrollieren • Problemlösungsfähigkeit • Stressbewältigung- Belastbarkeit • Veränderungen initiieren und umsetzen • Organisationsfähigkeit - Planen • Ernennungs-/Anstellungserfordernisse für die [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 30.10.2026, 01:06. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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