APP DEVELOPER:INNEN für digitale ORF-Produkte

Österreichischer Rundfunk (ORF)

IT & Digitalisierung Homeoffice möglich
Veröffentlichung

Über die Stelle

Du möchtest digitale Produkte mitgestalten, die im Alltag vieler Menschen eine Rolle spielen – etwa ORF ON, ORF Live, ORF KIDS, ORF Sound? Du arbeitest gerne an durchdachten technischen Lösungen, schätzt Zusammenarbeit im Team und willst Anwendungen weiterentwickeln, die wirklich genutzt werden? Dan [...]

Aufgaben

─ Du analysierst fachliche und technische Anforderungen und wirkst an der Weiterentwicklung von Apps und appnahen Systemen mit

─ Du analysierst Fehlerbilder, behebst Störungen und optimierst Anwendungen, Schnittstellen und Backend-Anbindungen

─ Du begleitest die Einführung und Weiterentwicklung von App-Funktionalitäten technisch und koordinierst die Umsetzung

─ Du dokumentierst technische Systeme, Prozesse und Schnittstellen und sorgst damit für Transparenz und Nachvollziehbarkeit

─ Du wirkst bei der Evaluierung und Einführung neuer Technologien und Tools im Bereich App-Entwicklung mit

Anforderungen

─ Abgeschlossene technische Ausbildung im Bereich Informatik, Softwareengineering oder vergleichbare Qualifikation

─ Mehrjährige Erfahrung in der Entwicklung und Betreuung von nativen Apps für iOS- oder Android-Systeme

─ Fundierte Swift- oder Kotlinkenntnisse bzw. SwiftUI oder Jetpack Compose

─ Gute Kenntnisse in aktuellen Technologien der App-Entwicklung sowie in APIs und Software-Architekturen

─ Analytisches Denken und eine strukturierte, eigenständige und lösungsorientierte Arbeitsweise

─ Freude an Zusammenarbeit, Austausch und gemeinsamer Weiterentwicklung im Team

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 25.09.2026, 23:52. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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