Expert:in Organisations- und Personalentwicklung
STATISTIK AUSTRIA – Bundesanstalt Statistik Österreich
Über die Stelle
Expert:in Organisations- und Personalentwicklung Diese Aufgaben erwarten Sie: • Umsetzungs- und Koordinierungsarbeiten im Stakeholder-, Programm- und Projektmanagement bei bereichsübergreifenden HR-Strategiemaßnahmen sowie administrativen Querschnittsthemen • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen [...]
Aufgaben
• Umsetzungs- und Koordinierungsarbeiten im Stakeholder-, Programm- und Projektmanagement bei bereichsübergreifenden HR-Strategiemaßnahmen sowie administrativen Querschnittsthemen • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Organisationsentwicklung • Weiterentwicklung von Führungsleitlinien und Unterstützung bei deren nachhaltiger Verankerung • Unterstützung bei Governance-, Compliance- und regulatorischen Anforderungen mit Personalbezug • Förderung des bereichsübergreifenden Wissensmanagements und Unterstützung bei der Implementierung von Best Practices • Unterstützung im Bewerbungsmanagement inkl. Kommunikation mit Kandidat:innen • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Personalentwicklung • Weiterentwicklung und Koordinierung des Onboardingprozesses Diese Fähigkeiten bringen Sie mit: • Abgeschlossenes Studium mit Schwerpunkt Organisationsentwicklung, Betriebswirtschaft, Personalmanagement, Psychologie oder vergleichbare Qualifikation • Berufserfahrung im Projektmanagement, insbesondere in den Bereichen Reporting • Sehr gute Anwenderkenntnisse in MS-Office und ausgeprägte Fähigkeit, sich rasch und selbständig in IT- Anwendungen einzuarbeiten; • Erfahrung in der Begleitung von Veränderungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Führungskräften • Analytisches Denkvermögen sowie strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise • Ausgeprägte Kommunikations-, Moderations- und Präsentationsfähigkeiten • Hohe Umsetzungsorientierung und Freude an bereichsübergreifender Zusammenarbeit • Hands-on-Mentalität und Teamfähigkeit
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 28.09.2026, 00:21. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.