Grenzpolizeiassistent*innen

Bundesministerium für Inneres

Veröffentlichung
Referenznummer
BMI-26-2185

Über die Stelle

Gemäß §§ 20 und 21 Abs 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. 85/1989 i.d.g.F. werden 25 Ausbildungsplätze von der Landespolizeidirektion NÖ ausgeschrieben. Seitens der LPD NÖ ist beabsichtigt, mit 25.01.2027 Frauen und Männer für den Grenzpolizeiassistenzdienst aufzunehmen. Die Ausbildung dauert [...]

Aufgaben

-Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise -Abfragen in den polizeilichen Datenbanken -Überprüfung der Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex (SGK) und dem Fremdenpolizeigesetz (FGP) und erforderlichenfalls Veranlassung von Zurückweisungen -Auskunftsverlangen über rechtswidrige Einreise eines Fremden (auch von Dritten) für Zwecke der Besorgung der Fremdenpolizei -Identitätsfeststellung von Reisenden -Überprüfung Minderjähriger, ob das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten zum Grenzübertritt oder Hinweise auf die beabsichtigte Beteiligung/Unterstützung von Kampfhandlungen im Ausland vorliegen; diesbezüglich gegebenenfalls Einbehaltung des Reisedokuments und Veranlassung der möglichen Ausreiseverweigerung -Feststellung und Prüfung der Identität des Inhabers eines Reisedokuments oder Visums durch Vergleich biometrischer Daten sowie Besichtigung von Behältnissen von außen und innen -Prüfung der Authentizität von Reisedokumenten -Sicherstellung von Reisedokumenten, wenn diese falsche Angaben über Personen bekräftigen oder bei ge-/verfälschten Visa -Durchsetzung von Anordnungen mit unmittelbarer Befehlsgewalt -Erkennen von ge-/verfälschten Reisedokumenten -Erkennen der missbräuchlichen Verwendung fremder Dokumente -Erkennen von Schlepperei bzw. Beihilfe zur illegalen Ein- bzw. Ausreise -Befragung zur Informationsgewinnung für die Risikoanalyse (Routenfeststellung, Feststellung von Methoden etc.) -Durchführung der Grenzkontrolle auch unter Verwendung von elektronischen Abfertigungsgeräten (E-Gate, Entry/Exit-System, udgl.) -Assistenzdienstleistung für andere Behörden (zB Mitwirkung an der Überwachung von sanitäts- und gesundheitspolizeilichen Aufgaben für die Gesundheitsbehörde im Rahmen der Einreisekontrollen). Allgemeine Aufnahmekriterien: -österreichische Staatsbürgerschaft -volle Handlungsfähigkeit persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind -Lebensalter von mindestens 18 Jahren -im Hinblick auf die Verwendung ein tadelloses Vorleben -österreichischer Führerschein der Klasse B ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage "Tragen eines Sehbehelfs" bis zum Zeitpunkt der Einberufung (voraussichtlich bis 22.12.2026) -für männliche Bewerber gilt zudem der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung Besondere Aufnahmekriterien: -negative Sicherheitsüberprüfung -Beschäftigungsausmaß Vollzeit (40 Stunden) -EDV Kenntnisse -schriftlicher Nachweis von Englisch-Kenntnissen mindestens A2-Niveau (im Rahmen der Ausbildung Schulung auf B1-Niveau-Fachvokabular) -weitere Fremdsprachen erwünscht -psychische und physische Belastbarkeit -Engagement und Gewissenhaftigkeit -Genauigkeit und Verlässlichkeit -sicheres und freundliches Auftreten -Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln Mit der Verwendung verbundene Erfordernisse: -Einverständnis, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen zu werden -verpflichtende Teilnahme an einer entsprechenden Aus- und Fortbildung -intensivkommunikativer Kontakt mit ein- und ausreisenden Passagieren -flexibles, an den Flugbetrieb angepasstes Dienstzeitsystem (dh 10-12 Stundendienste in einem Zeitfenster zwischen 04:00 bis 24:00 Uhr oder im Anlassfall darüber hinaus) -Diensteinteilung auch an Sonn- und Feiertagen -Uniformtragepflicht -vorwiegend sitzende Tätigkeit -Tätowierungen: sind bei Bewerber*innen, unabhängig von der Körperstelle, grundsätzlich zulässig. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den geforderten Anforderungen der Tätigkeit nicht zu vereinbaren, die geeignet sind, das Vertrauen der Allgemeinheit in [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 01:04. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

Ähnliche Stellen nicht verpassen?

Erhalten Sie neue passende Stellenangebote per E-Mail.