Hausverwalter:in im Referat Wirtschaftsstelle in der Abteilung für BFC des Bundesdenkmalamtes

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

Veröffentlichung
Referenznummer
BMWKMS-26-0105

Über die Stelle

Im Referat Wirtschaftsstelle der Abteilung für Budgetangelegenheiten, Förderungen und Controlling des Bundesdenkmalamtes ist eine unbefristete Stelle als Hausverwalter:in (Bewertung: A5/GL bzw. v4/1) in Vollzeit (40 Wochenstunden) zu besetzen. Dienstort ist Wien. Das Monatsentgelt beträgt bei Aufnah [...]

Aufgaben

Facility • Organisation Reinigungsdienst, Handwerksfirmen etc. • Einholung von Offerten in Abstimmung mit der Referatsleitung • Dienst Telefonzentrale • Materialausgabe • Unterstützung und Mitwirkung bei der Servicierung der Abteilungen in den Bundesländern Brandschutz • Wahrnehmung der Agenden des Brandschutzbeauftragten • Abstimmung mit Sicherheitsfachkräften • Unterstützung und Mitwirkung bei der Servicierung der Abteilungen in den Bundesländern Büroorganisation • Wahrnehmung der Telefonate, des E-Mailverkehrs • Aktenverwaltung WIST • Organisatorische Unterstützung der Referatsleitung Voraussetzungen für die Bewerbung sind: •

Anforderungen

unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (z.B. österreichische Staatsbürgerschaft, EU/EWR-Bürger:in) • die volle Handlungsfähigkeit • die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind • Lehrabschluss oder vergleichbare Ausbildung im technischen Bereich Von den Bewerber:innen werden erwartet: • EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook, Datenbanken) • Kommunikations- und Teamfähigkeit • Zuverlässigkeit, Genauigkeit, absolute Vertraulichkeit und guter Umgangston Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das Service Center (+43 1 24 242 - 505999) oder per E-Mail helpdesk@jobboerse.gv.at.

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 20.10.2026, 01:04. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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