Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (m/w/d)

KABEG

Mediziner (Ärzte)

Über die Stelle

Die KABEG ist mit ihren 8.600 Beschäftigten an fünf Standorten der größte Arbeitgeber und das Herzstück der Gesundheitsversorgung in Kärnten. Das Klinikum Villach verfügt über 10 bettenführende Abteilungen mit 650 Betten und 4 Instituten, 43 Betten davon an der Abteilung für Gynäkologie und Geburtsh [...]

Anforderungen

mit Nachweisen zu belegen:

  • Diplom „Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ (es können sich auch jene Personen bewerben, welche die Facharzt-Ausbildung bis Ende Juni 2026 positiv abschließen werden)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Unbeschränkter Zugang zum österr. Arbeitsmarkt (Nachweis entfällt bei EU-Bürger:innen)

Erfahrung bzw. Schwerpunkt in Gynäko-Onkologie/Senologie oder Geburtshilfe/Perinatalmedizin von Vorteil

Sollten Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, machen wir darauf aufmerksam, dass vor einem evtl. Arbeitsbeginn in Österreich die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten durch die Österreichische Ärztekammer erforderlich ist. Hierzu ist es nötig, neben den Standardbewerbungsunterlagen auch folgende Nachweise Ihrer Bewerbung beizulegen:

  • EU-Konformitätsbestätigung bzw. Nostrifikation der Ausbildung(en)
  • Deutsche Übersetzung der Diplome
  • Nachweis der Sprachkenntnisse Deutsch bzw. das Prüfungszertifikat für die Sprachprüfung Deutsch der Österreichischen Ärztekammer​ (B2), oder den Nachweis über den Entfall der Sprachprüfung Deutsch der Österr. Ärztekammer

Bezüglich einer erforderlichen Deutschprüfung bekommen Sie die notwendigen Informationen seitens der Österreichischen Akademie der Ärzte. (Sprachprüfung Deutsch)

  • Freude an der ganzheitlichen Betreuung unserer Patientinnen sowie Interesse an Weiterbildung und interdisziplinärem Denken
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 25.09.2026, 23:51. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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