Begutachtungsärztin:Begutachtungsarzt

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

Mediziner (Ärzte)

Über die Stelle

Derzeit suchen wir für die AUVA-Landesstelle Graz: Begutachtungsärztin:Begutachtungsarzt Jetzt bewerben zurück zur Jobübersicht​ Dienstort Graz Wochenstunden Teilzeit Ausmaß: 18 Stunden pro Woche Dienstantritt ehestmöglich Bewerbungsfrist laufend Deine Aufgaben bei uns Du übernimmst die Erstellung [...]

Aufgaben

  • Du übernimmst die Erstellung und Überprüfung von Gutachten aus dem unfallchirurgischen orthopädischen Bereich sowie aus anderen Fachbereichen und zu berufsbedingten Erkrankungen am Bewegungsapparat
  • Du bist verantwortlich für die leistungsrechtlichen Fragen bezüglich Kausalität und zu Gutachten aufgrund der Aktenanlage sowie Abschluss der unfallbedingten Heilbehandlung
  • Du führst Hausbesuche im Auftrag der ärztlichen Leitung durch
  • Du verantwortest die Hilfsmittelversorgung und wirkst bei der Durchführung von Prothesenvisiten mit
  • Du veranlasst zusätzlich Gutachten, holst Hilfsbefunde ein und nimmst eine zusammenfassende Einschätzung der MdE auf Grundlage vorliegender Gutachten verschiedener Fachrichtungen vor
  • Du wirkst bei der Auswahl und Veranlassung geeigneter Rehabilitations- und Kurmaßnahmen mit
  • [...]

Anforderungen

  • Du verfügst über eine Ausbildung zum:zur Facharzt:Fachärztin für Unfallchirurgie, Orthopädie, Traumatologie oder Allgemeinmedizin
  • Du bringst idealerweise Kenntnisse in der unfallchirurgischen Begutachtung sowie im österreichischen Sozialversicherungsrecht mit
  • Eine proaktive, genaue Arbeitsweise ist für dich selbstverständlich
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 25.09.2026, 23:51. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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