Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Bereich "Technische Infrastruktur Wien" im Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt
Über die Stelle
In der Abteilung I/9 (IKT-Infrastruktur und -Services) ist die ehestmögliche befristete Aufnahme einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters als Karenzersatzkraft für einen Arbeitsplatz im Bereich Technische Infrastruktur mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen. Der Aufgabenbe [...]
Aufgaben
- Koordinierung von Installationen und Reparaturen mit externen Servicepartnern.
1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86 idgF; 2. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt; 3. Abschluss einer höheren Schule (Reife- oder Diplomprüfung), vorzugsweise einer HTL oder AHS mit Schwerpunkt Technik/Informatik; 4. Fachliche Kenntnisse der Informationstechnologien insbesondere im Bereich Medientechnik und Videokonferenz; 5. Kenntnisse der Informationstechnologie mit Kenntnissen im Bereich Betriebssysteme (Microsoft Windows; Linux usw.) und Hard- und Software-Produkten (z.B. Office-Produkten); 6. Fachspezifische IT-Kenntnisse, insbesondere in den Bereichen Microsoft Windows Client, Apple, Collaboration Tools, Script- und Programmiersprachen; 7. Hohe Qualitäts- und Serviceorientierung sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit; 8. Belastbarkeit, Stressresistenz, Flexibilität und Organisationsgeschick; 9. Selbstständige, zuverlässige Arbeitsweise mit Verantwortung für die Sicherstellung der Verfügbarkeit von IT-Ressourcen; 10. Gute Englischkenntnisse; 11. Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung sowie zu Dienstreisen und Rufbereitschaft. Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Telefonnummer 01/53115-202848 gerne beantwortet. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 30.10.2026, 01:06. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.