Hortleiterin/Hortleiter
Stadtgemeinde Fischamend
Über die Stelle
STADTGEMEINDE FISCHAMEND Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha 2401 Fischamend, Gregerstraße 1 Im Hort der Stadtgemeinde Fischamend gelangt ab November 2026 die Stelle einer(s) Hortleiterin/Hortleiters vorerst befristet auf 6 Monate zur Besetzung. Anforderungsprofil: ● Voraussetzung ist eine abgesch [...]
Aufgaben
● Pädagogische, organisatorische und administrative Leitung des Hortes ● Führung, Koordination und fachliche Begleitung des pädagogischen Teams ● Sicherstellung einer qualitätsvollen Bildungs- und Betreuungsarbeit ● Gestaltung einer kindgerechten, wertschätzenden und inklusiven Lern- und Freizeitumgebung ● Planung und Umsetzung pädagogischer Konzepte und Projekte ● Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Schulen und der Gemeinde als Träger ● Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, pädagogischer Standards und Sicherheitsbestimmungen ● Organisation des täglichen Hortbetriebs sowie Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Einrichtung
Anforderungen
● Voraussetzung ist eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung (Reife- und/oder Diplomprüfung für Elementarpädagogik oder vergleichbare vorgeschriebene Ausbildung) ● einschlägige Berufserfahrung ist zwingend erforderlich ● verantwortungsvoller Umgang mit Kindern ● Führungs- und Konfliktlösungskompetenz ● Kontaktfreudigkeit, Teamorientierung und Organisationsgeschick ● Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen ● dem öffentlichen Tätigkeitsbereich entsprechende Umgangsformen ● abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (bei männlichen Bewerbern) ● solide EDV-Kenntnisse
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 03.11.2026, 18:40. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.