Leitung der Abteilung IV/6 im BMLUK

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Führung & Management
Veröffentlichung
Referenznummer
BMLUK-26-0534

Über die Stelle

Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung IV/6 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Wien Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 des Ausschreibungsgesetzes, BGBl. Nr. 85/1989 i.d.g.F., wird die Funktion der Leitung der Abteilung IV/6 (H [...]

Aufgaben

  • Hochwasserrisikomanagement und fachliche Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie;
  • Finanzierungen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz sowie Steuerung und Koordinierung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung (insbesondere Strategien, Richtlinien, Controlling, budgetäre Grundsatzangelegenheiten und Leitung beziehungsweise Teilnahme an nationalen Arbeitskreisen und Gremien);
  • Fachliche und strategische Koordination und Steuerung von EU- und internationalen Angelegenheiten des Wasserbaus insbesondere die Mitwirkung und Positionierung in EU-Gremien (Common Implementation Strategy) sowie in internationalen Gewässerkommissionen (ICPDR, IKSR, IKSE);
  • Steuerung und Koordination von übergeordneten wasserbaulichen Planungen und der Gefahrenzonenplanungen gemäß WRG (GZP-VO);
  • [...]

Anforderungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ein unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
  • Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums, vorzugsweise einschlägiger naturwissenschaftlicher oder technischer Studienrichtungen (mindestens Diplom-, Master- oder Doktorratsstudium gemäß Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979);
  • Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948;
  • [...]

Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.

Quelle und Aktualität

Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 03.11.2026, 01:04. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.

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