Leiter/in (w/m/d) des Präsidiums
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Über die Stelle
Gemäß § 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989 idgF wird die Leitung des Präsidiums im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ausgeschrieben. Leitung, Organisation und Koordination des Präsidiums Dienst- und Fachaufsicht über das Präsidium (inkl. der zugehörigen präsidialen Fachabteilungen) Wahrn [...]
Aufgaben
- Leitung, Organisation und Koordination des Präsidiums
- Dienst- und Fachaufsicht über das Präsidium (inkl. der zugehörigen präsidialen Fachabteilungen)
- Wahrnehmung von komplexen IT-, Personal-, Rechts-, Budget-, Marketing- und Kommunikationsangelegenheiten im BEV
- Sicherstellung eines zweckmäßigen und effizienten Ressourceneinsatzes im BEV (Personal und Finanzen) nach den Grundsätzen der Wirkungsorientierung (Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit)
- Entwicklung und Umsetzung der IT-, Personal-, Rechts-, Budget-, Marketing- und Kommunikationsstrategie des BEV
- Mitwirkung bei der Organisationsentwicklung innerhalb des BEV
- [...]
Anforderungen
- abgeschlossenes technisch-naturwissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches oder sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (second level degree)
- Bestehen eines Dienstverhältnisses zum Bund in der Verwendungsgruppe A bzw. A1 oder der Entlohnungsgruppe v1 bzw. VB I/a bzw. Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 4 BDG bzw. § 3 VBG
- österreichische Staatsbürgerschaft und Unbescholtenheit
- mindestens dreijährige facheinschlägige Berufserfahrung in einer Leitungsfunktion
- Kenntnisse und Erfahrungen im Projekt- und Qualitätsmanagement
- sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache
- [...]
Beschreibung, Aufgaben und Anforderungen wurden automatisch aus der Originalausschreibung übernommen und werden nur als Auszug angezeigt; Kürzungen sind mit „[...]“ gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Originalausschreibung.
Quelle und Aktualität
Quelle: Offizielles Karriereportal des Arbeitgebers. Zuletzt geprüft: 06.11.2026, 01:14. Die Angaben werden automatisch aufbereitet; Fehler sind möglich. Maßgeblich ist immer die Originalausschreibung.